Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den so genannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist.
Nach Gesetz und ständiger Rechtssprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:
